Datenschutz
1. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der EU-Daten-
schutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) werden zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins personen-
bezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder des
Vereins erhoben und in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert, genutzt,
verarbeitet und verändert.
2. Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein alle für die Mitgliedschaft im
Verein relevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung)
auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespei-
chert. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die per-
sonenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organi-
satorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
3. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglie-
der werden grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung
des Vereinszwecks nützlich sind (wie etwa Telefon, Fax oder E-Mail) und keine
Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Inte-
resse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht § 16 Ziffer 2
Satz 4 gilt entsprechend.
Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den WLSB zu melden. Übermittelt werden
Sportarten und die Vereinsmitgliedsnummer.
Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben werden zusätzlich die vollständige
Adresse. die Telefonnummer. die E-Mail-Adresse, Beginn und Ende der Funk-
tion sowie die Bezeichnung der Funktion im Verein übermittelt.
Im Rahmen von Liga-Spielen, Turnieren, Wettkämpfen oder ähnlichen Veran-
staltungen meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an die
Sportfachverbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden.
5. Jedes Mitglied hat ein Recht darauf,
-
Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten,
-
dass die zu seiner Person gespeicherten Daten berichtigt werden, wenn sie
unrichtig sind, -
dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gesperrt werden, wenn sich
bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit
feststellen lässt, -
dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gelöscht werden, wenn die
Speicherung unzulässig war Oder die Zwecke für die sie erhoben und ge-
speichert wurden nicht mehr notwendig sind, -
der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen,
-
seine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren For-
mat zu erhalten.
6. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen
ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur je-
weiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu ge-
ben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht
auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hin-
aus.
7. Der Verein kann darüber hinaus eine Datenschutzordnung erlassen, in der wei-
tere Einzelheiten der Datenerhebung und der Datenverwendung sowie techni-
sche und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten aufgeführt sind.
Die Datenschutzordnung wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitglie-
derversammlung beschlossen.